AGB

Startseite | Über uns | AGB |

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kaltschmitt Industrietextilien GmbH

 

Allgemeines

Die folgenden Bedingungen sind stets und ausschließlich Grundlage eines jeden Geschäftes zwischen der Firma Kaltschmitt Industrietextilien GmbH, Sandhausen und ihren Vertragspartnern. Sie gelten mit der Bestellung oder Abnahme von Kaltschmitt Industrietextilien GmbH - Produkten als anerkannt und vereinbart. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Vertragspartner widerspricht und/oder eigene abweichende Bedingungen verwendet. Letztere werden nur dann und insoweit Vertragsinhalt, als dies von der Firma Kaltschmitt Industrietextilien GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Bleibt diese Bestätigung aus, so gilt dies als Widerspruch fremder Geschäftsbedingungen. Kaltschmitt Industrietextilien GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten. An den Abtretungsempfänger ist ausschließlich und mit schuldbefreiender Wirkung zu zahlen. Angebot Alle Angebote der Firma Kaltschmitt Industrietextilien GmbH sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend und können aufgrund tagesaktueller Preisänderungen variieren. Bestellungen werden angenommen durch schriftliche Bestätigung oder deren Ausführung. Produktänderungen, insbesondere bei Anpassung an den technischen Fortschritt, bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

Preise

Alle Preise gelten ab Lager Sandhausen (netto Kasse zuzüglich geltender Mehrwertsteuer) inklusive Standardverpackung. Sonderverpackungen, insbesondere für Zubehör und Verbrauchsartikel werden gesondert berechnet und sind dementsprechend vom Kunden gesondert zu vergüten. Sämtliche Versendungen - einschließlich eventueller Rücksendungen - gehen ausschließlich auf Kosten und Risiko des Bestellers.

 

Zahlung

Zahlungen sind sofort fällig bei Lieferung und Rechnungsausstellung. Zahlungsort ist Sandhausen. Zahlungen sind zu erbringen netto Kasse. Der Besteller anerkennt ab dem 14. Tag ab Rechnungsdatum verpflichtet zu sein, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Bundesbankdiskontsatz an die Firma Kaltschmitt Industrietextilien GmbH zu zahlen. Schecks oder Wechsel werden nicht akzeptiert, es sei denn, dies wurde zuvor vereinbart. Auch dann erfolgt die Annahme von Schecks und Wechseln lediglich zahlungshalber. Bei vereinbarter Scheck- oder Wechselzahlung verpflichtet sich der Erwerber, sämtliche entstehenden Kosten des Einzugs an die Firma Kaltschmitt Industrietextilien GmbH Sandhausen zu erstatten. Diese Zahlungsbedingungen gelten gleichermaßen für Teillieferungen, zu denen die Firma Kaltschmitt Industrietextilien GmbH grundsätzlich berechtigt ist. Zahlungsverzug und Vermögensverfall des Kunden berechtigen die Firma Kaltschmitt Industrietextilien GmbH, ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Tilgung sämtlicher bei ihr bestehender Verbindlichkeiten des Bestellers auszuüben und im Falle fruchtloser Nachfristensetzung vom Vertrag zurückzutreten. Letzterenfalls ist die Firma Kaltschmitt Industrietextilien GmbH berechtigt, bereits ausgelieferte Ware wieder an sich zu nehmen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Alle Forderungen gegen den Käufer (auch solche für noch nicht ausgelieferte aber versandbereite Ware) werden sofort fällig wenn der Käufer mit der Bezahlung einer Forderung in Verzug gerät. Ausgenommen sind die Fälle, in denen er seine Zahlung an einen Spediteur nachweist.

 

Umsatzsteuer

Im Hinblick auf das ab dem 01. Januar 1993 in Kraft getretene Umsatzsteuerbinnenmarktgesetz verpflichtet sich der Käufer, wenn er außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist, der Firma Kaltschmitt Industrietextilien GmbH jeweils rechtzeitig seine Umsatzsteueridentifikationsnummer bekanntzugeben. Der Käufer stellt die Firma Kaltschmitt Industrietextilien GmbH von jeglicher Haftung frei die sich aus einer nicht rechtzeitigen und/oder nicht ordnungsgemäßen Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer des Käufers ergibt.

 

Eigentumsvorbehalt

Die Firma Kaltschmitt Industrietextilien GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder entstehenden Forderungen, gleich weicher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die Firma Kaltschmitt Industrietextilien GmbH Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten im Verhältnis des Wertes, der durch die gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren entsteht. Wird die von der Firma Kaltschmitt Industrietextilien GmbH gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und bewahrt diese kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für die Firma Kaltschmitt Industrietextilien GmbH. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignung sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung / unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an die Firma Kaltschmitt Industrietextilien GmbH ab, die die Abtretung annimmt. Die Firma Kaltschmitt Industrietextilien GmbH ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum der Firma Kaltschmitt Industrietextilien GmbH hinzuweisen und hat diese unverzüglich von den beabsichtigten Zugriffen zu benachrichtigen. Zugriffe Dritter sind abzuwehren. Bei Zahlungsverzug - insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks - ist die Firma Kaltschmitt Industrietextilien GmbH berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe. Die Firma Kaltschmitt Industrietextilien GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Firma Kaltschmitt Industrietextilien GmbH.

 

Lieferfristen

Lieferdaten sind unverbindlich, es sei denn, sie werden gesondert schriftlich vereinbart. Überschreitet die Firma Kaltschmitt Industrietextilien GmbH einen verbindlich vereinbarten Liefertermin um mehr als einen Monat, so ist der Kunde berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, daß die Lieferantin die Verzögerung nicht zu vertreten hat, weil sie auf das Verhalten Dritter zurückzuführen, ist; Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dasselbe gilt bei Ereignissen, die außerhalb des beeinflußbaren Bereiches der Firma Kaltschmitt Industrietextilien GmbH liegen, insbesondere bei höherer Gewalt, Verweigerung, Einschränkung, Aussetzung oder Rücknahme einer Lizenz, einer Genehmigung oder anderer Maßnahmen seitens der zuständigen Behörden, Feuer, Explosionen, sonstige Tarifauseinandersetzungen, Knappheit von Material, Energie oder Transportmöglichkeiten, Krieg und Aufstand.

 

Garantie

Die Garantie umfaßt die Gewähr dafür, daß die Ware bei Übergabe frei von Mängeln ist, die die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit aufheben oder mindern. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist, daß der Kunde empfangene Ware unverzüglich auf Transportschäden und Produktmängel untersucht und solche der Firma Kaltschmitt Industrietextilien GmbH spätestens binnen 14 Tagen ab Erhalt per eingeschriebenem Brief mitteilt, unter gleichzeitiger möglichst genauer Beschreibung. Fernerhin ist Voraussetzung, daß die Ware auf seine Kosten und sein Risiko an die Firma Kaltschmitt Industrietextilien GmbH zurückgeschickt wird, Bei berechtigter Reklamation steht dem Kunden nach Wahl der Firma Kaltschmitt Industrietextilien GmbH ein Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung oder, bei Rückgabe der Ware, auf Ersatzlieferung zu. Jegliche Schadenersatzansprüche des Bestellers, die, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder der Verwendung von Kaltschmitt Industrietextilien GmbH - Produkten entstehen können, sind ausgeschlossen. Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, wenn im Einzelfall eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich und schriftlich zugesichert worden ist. Dann bestimmt sich die Haftung nach den gesetzlichen Regeln. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Unterläßt der Kunde die fristgerechte Anzeige oder gibt er keine taugliche Mängelbeschreibung ab, so ist die Firma Kaltschmitt Industrietextilien GmbH berechtigt, ihn seiner Rechte für verlustig zu erklären. Im Falle der Nachbesserung tritt keine Verlängerung der Garantiefrist ein. Gewährleistungsfristen werden nicht erneut in Gang gesetzt. Für Handelsware gelten die Garantieleistungen der Vorlieferanten von Kaltschmitt Industrietextilien GmbH bzw. Hersteller insoweit als sie deren Bedingungen nicht widersprechen oder sie unterlaufen.

 

Haftung

Schadensersatzansprüche jedweder Art gegen die Firma Kaltschmitt Industrietextilien GmbH sind, wenn nicht durch die vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen, beschränkt auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Firma Kaltschmitt Industrietextilien GmbH, deren Organe, deren leitende Angestellte oder sonstiger Mitarbeiter. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Firma Kaltschmitt Industrietextilien GmbH und deren Mitarbeiter nicht, es sei denn, wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wenn dadurch die Erreichung des Vertrages zweckgefährdet ist.

 

Schlußbestimmungen

Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Käufer an einen Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Firma Kaltschmitt Industrietextilien GmbH. Dieser Vertrag enthält sämtliche Abreden der Parteien und ersetzt alle früheren Abreden bezüglich des Vertragsgegenstandes. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie in einem von beiden Parteien unterschriebenen Zusatzvortrag niedergelegt sind.

 

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen.

 

Anzuwendendes Recht

Die Verträge der Parteien unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

 

Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heidelberg